Im Rahmen unserer News‑Reihe zur Erstellung einer TTDSG‑ und DSGVO‑konformen Onlinepräsenz für Unternehmen haben wir im vorherigen Beitrag insbesondere die Relevanz und rechtliche Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen auf Websites beleuchtet.
In diesem Teil widmen wir uns dem Telekommunikation‑Telemedien‑Datenschutzgesetz (TTDSG) und den Cookie‑Regelungen, die Unternehmen seit Dezember 2021 bei der Gestaltung ihrer Website berücksichtigen müssen.
In welcher Verbindung stehen Cookies mit dem TTDSG?
Das Telekommunikation‑Telemedien‑Datenschutzgesetz (TTDSG) regelt den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation und Telemedien in der digitalen Welt. Ziel ist es, die Integrität sogenannter Endeinrichtungen zu schützen und das unerlaubte Speichern sowie Auslesen von Informationen zu verhindern – unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt. Die Regelungen betreffen Informationen auf allen Endgeräten mit Internetanschluss.
Was sind Endeinrichtungen?
Der Begriff Endeinrichtung umfasst aus Sicht öffentlicher Netze Endgeräte, Datenverarbeitungsanlagen sowie private Netze. Dazu zählen unter anderem Geräte für die Kommunikation zwischen Menschen (z. B. Telefone) sowie Geräte für die Kommunikation zwischen Mensch und Datenverarbeitungsanlagen (z. B. internetfähige Computer oder mobile Endgeräte).
Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass sowohl das Speichern als auch das Auslesen von Informationen auf Endgeräten sowie der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer:innen zulässig ist – sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wie werden Informationen gespeichert und ausgelesen?
Die Speicherung und das Auslesen von Informationen erfolgen in der Regel über Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website im Browser (z. B. Google Chrome, Safari oder Mozilla Firefox) gespeichert und bei einem erneuten Besuch ausgelesen werden. Sie ermöglichen es Webseitenbetreibern, Informationen über das Nutzungsverhalten zu erfassen und die Website entsprechend anzupassen, um den Besuch nutzerfreundlicher zu gestalten.
Grundsätzlich wird zwischen technisch notwendigen Cookies und technisch nicht notwendigen Cookies unterschieden.
Was sind technisch notwendige Cookies?
Technisch notwendige Cookies sind für den betrieblichen und funktionalen Betrieb einer Website erforderlich. Ohne sie wären zentrale Funktionen – etwa im Online‑Shopping oder Online‑Banking – kaum nutzbar. Diese Cookies erfordern keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer:innen.
Ein typisches Beispiel sind Session‑Cookies, die beispielsweise Warenkorbinhalte speichern, Login‑Prozesse erleichtern oder Spracheinstellungen übernehmen. Sie sind zeitlich begrenzt und werden automatisch gelöscht, sobald die Website geschlossen wird.
Was sind technisch nicht notwendige Cookies?
Technisch nicht notwendige Cookies dürfen nur nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer:innen eingesetzt werden. Sie dienen nicht unmittelbar der Funktionalität einer Website, sondern der Analyse des Nutzerverhaltens sowie Marketing‑ und Statistikzwecken.
Dazu zählen insbesondere Analyse‑, Marketing‑, Tracking‑ oder Statistik‑Cookies, die nicht automatisch beim Schließen des Browsers gelöscht werden. Diese Cookies erfassen Daten über einen längeren Zeitraum, etwa das Surfverhalten, verwendete Endgeräte oder Interaktionen auf der Website.
Cookies rechtssicher einsetzen
Für einen erfolgreichen und rechtssicheren Onlineauftritt ist die Einhaltung der Vorgaben aus DSGVO und TTDSG unerlässlich – auch wenn nicht alle Cookie‑Arten einwilligungsbedürftig sind. Unternehmen sollten genau prüfen, welche Cookies tatsächlich technisch notwendig sind und für welche eine Einwilligung erforderlich ist.
Ergänzend unterstützen Datenschutz‑ & Compliance‑Schulungen für Mitarbeitende dabei, Anforderungen nachhaltig im Unternehmensalltag zu verankern.
Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede der beiden Cookie‑Arten:
Technisch notwendige Cookies
- dienen der grundlegenden Funktionalität einer Website
- speichern z. B. Session‑Informationen oder Spracheinstellungen
- ermöglichen Opt‑Out‑Funktionen
- können Persistent‑Cookies enthalten
- verhindern etwa eine Überlastung von Webseiten
Technisch nicht notwendige Cookies
- erheben zusätzliche Daten zum Nutzerverhalten
- umfassen Analyse‑, Marketing‑, Tracking‑ und Statistik‑Cookies
- dienen unter anderem personalisierter Werbung
- können Daten geräteübergreifend erfassen und verarbeiten
Wer Cookies oder vergleichbare Dienste einsetzt, sollte sorgfältig prüfen, ob diese tatsächlich technisch notwendig sind. Eine erste Orientierung bietet unser DSGVO‑ & Website‑Check, mit dem Unternehmen in wenigen Minuten ihren aktuellen Status prüfen können. Andernfalls besteht ein erhebliches Abmahn‑ und Bußgeldrisiko. Wir empfehlen Unternehmen, die rechtlichen Entwicklungen rund um Cookies und Einwilligungsanforderungen auf nationaler und europäischer Ebene regelmäßig zu verfolgen, um Risiken zu minimieren, Kosten zu vermeiden und zugleich das Vertrauen der Nutzer:innen zu stärken.
Weitere Informationen zu einer strukturierten Umsetzung finden Sie in unseren Compliance‑ & Datenschutz‑Lösungen für Unternehmen.
Haben Sie Fragen zu Datenschutz, Compliance, DSGVO oder zur rechtssicheren Umsetzung von Homeoffice‑Modellen? Wir unterstützen Unternehmen mit praxisnaher Beratung, strukturierten Lösungen und klarer Orientierung. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.